Wetscher Max Kundenservice
Wunschzusammenstellung
Einige unserer Möbel können extra für Sie auch in anderen Farben, Größen, Stoffen, oder Holzarten bestellt werden. Dies ist in der Artikelbeschreibung vermerkt. Erkundigen Sie sich bei unserem Serviceteam.
Montage
Wenn Sie sich Ihre neuen Möbel fachgerecht und sorgfältig montieren lassen wollen, dann stehen Ihnen die Wetscher Max Profi-Monteure gerne zur Seite. Teilen Sie uns nach dem Kauf einfach Ihren Wunsch mit und wir werden Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Leihtransporter
Wenn Sie gerne Versandkosten sparen wollen und Ihre Möbel selber abholen, stellen wir Ihnen nach vorheriger Reservierung einen unserer Leih-Transporter gratis für 2 Stunden bzw. bis zu 100 km zur Verfügung! Gegen eine Gebühr von € 10,- ist das Fahrzeug sogar vollkaskoversichert. Damit fahren Sie garantiert sorgenfrei Ihre neuen Möbel nach Hause.
Ansprechpartner
Um Ihre Wohnträume wahr werden zu lassen, ist es wichtig, dass wir genau wissen, was Ihnen vorschwebt. Zögern Sie daher nicht uns Ihre Wünsche mitzuteilen und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder in einer unserer Filialen in Innsbruck oder Fügen eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Retouren
Um eine unkomplizierte und schnellstmögliche Retourenabwicklung zu garantieren, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
Wenn Sie einen Postversand-Artikel zurückschicken wollen, senden Sie uns einfach eine Mail an shop.max@wetscher.com. Wir schicken Ihnen dann schnellstmöglilch einen Retourenschein mit allen wichtigen Daten und ein Rücksendeetikett zu.
Wichtig ist, dass Sie die Ware wieder so verpacken, dass sie die Rücksendung ohne Beschädigung übersteht. Am Besten verwenden Sie dazu die unbeschädigte Originalversandverpackung. Den Retourenschein legen Sie bitte der Sendung bei. Sicher verpackt kleben Sie bitte das Rücksendeetikett auf das Paket und bringen es zur Post.
Wenn Sie einen Speditionsartikel zurückschicken wollen, so nehmen Sie bitte direkt mit uns unter shop.max@wetscher.com Kontakt auf, damit wir Ihnen bei der Abwicklung behilflich sein können.
Dies stellt keine zwingende Voraussetzung zur wirksamen Ausübung des Rücktrittrechtes dar!